Das Nichtbestehen von zwei aufeinander folgenden Überprüfungen einer Waffe ist ein Grund für den Entzug der Zugehörigkeitsbescheinigung. Was soll mit der Waffe geschehen?
A) Sie sicher aufbewahren.
B) Sie hinterlegen.
C) Die Zugehörigkeitsbescheinigung zur Waffen- und Sprengstoffbehörde bringen.