Der Inhaber/eine Inhaberin einer glattläufigen Langwaffe für Großwild, wem kann er/sie diese Waffe ausleihen?
A) Niemandem.
B) Personen, die im Besitz der entsprechenden Waffenlizenz und Jagdlizenz sind.
C) Jemandem, der im Besitz einer Jagdlizenz ist.