Der Besitz einer Schrotflinte mit einer Lizenz, die erst seit 20 Tagen abgelaufen ist, stellt eine Straftat dar....
A) Schwerwiegend.
B) Geringfügig, weil der Führerschein erst vor kurzem abgelaufen ist.
C) Es handelt sich nicht um ein Vergehen, weil ich es nicht bemerkt habe und zum Interventionsbüro gehen werde, um ihn zu verlängern.