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Fuerteventura

Waffen mit einer E Lizenz 

In Spanien regelt das Waffengesetz den legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen streng. Die sogenannte „E-Lizenz“ ist eine von mehreren Waffenlizenzen in Spanien und ist speziell für bestimmte Zwecke vorgesehen.


Welche Waffen darf man mit der E-Lizenz in Spanien besitzen?

Die E-Lizenz berechtigt den Inhaber zum Besitz und zur Verwendung von Waffen für sportliches Schießen und für die Verwendung durch private Sicherheitsdienste, allerdings mit Einschränkungen. Konkret darf man mit dieser Lizenz:

  • Langwaffen, wie:

    • Schrotflinten (z. B. für Tontaubenschießen oder Jagd auf Kleinwild)

    • Gewehre mit gezogenem Lauf Cal. 22

  • Kurzwaffen sind mit der E-Lizenz NICHT erlaubt.


Definition von Langwaffen („armas largas“)

Langwaffen sind:

Schusswaffen, bei denen der Lauf eine Gesamtlänge von mehr als 30 cm hat und deren Gesamtlänge über 60 cm beträgt.

ACHTUNG  Das Verändern des Laufes z.b. durch kürzen ist Illegal.
Den Schaft zu bearbeiten oder kürzen ist erlaubt solange die Gesamtlänge der Waffe nicht kürzer als 60 cm ist.
 

HIER  EINIGE  BEISPIELE  DER  KÜRZESTEN  LANGWAFFEN  


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